Humboldt-Universität zu Berlin - Musikwissenschaft

Master Musikwissenschaft

 

Abschluss

Master of Arts (M.A.). Das Fach ist nicht geeignet, wenn Sie ein Lehramt anstreben. Bitte beachten Sie ggf. das Merkblatt für Bachelor- und Masterstudiengänge an der HU!

 

Regelstudienzeit

4 Semester

 

Studienbeginn und NC

Ob das Studium nur zum Wintersemester oder auch zum Sommersemester beginnt und ob es einem Numerus clausus unterliegt, können Sie dem Studienangebot entnehmen. 

 

Studieninhalte und -ziele

Der Master-Studiengang Musikwissenschaft ermöglicht eine methodologisch und inhaltlich breit gefächerte Beschäftigung mit unterschiedlichen Formen von Musik unter Einbeziehung aller vorhandenen Lehrgebiete, aber auch eine starke Spezialisierung in einem oder mehreren Lehrgebieten.

Über die genauen Studieninhalte informieren Sie sich am besten anhand des kommentierten Vorlesungsverzeichnisses.

 

Was zeichnet das Studium des Fachs Musikwissenschaft an der HU aus?

Das Fach Musikwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin verfügt mit den Lehrgebieten Historische Musikwissenschaft, Popular Music Studies, Transkulturelle Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft und der Musiktheorie über ein breites Spektrum in Lehre und Forschung, wie es in Deutschland kaum ein zweites universitäres musikwissenschaftliches Institut aufweisen kann. Zugleich stellt der Standort Berlin mit seinen zahlreichen Kulturinstitutionen (Opernhäuser, Philharmonie und Konzerthaus, Haus der Kulturen der Welt), mit seinen bedeutenden Bibliotheken und Sammlungen (insbesondere Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikethnologische Sammlungen der Staatlichen Museen) sowie Medien- und Musikunternehmen ein Umfeld dar, welches sowohl für die wissenschaftliche Arbeit und Kooperation als auch für das Sammeln von Berufserfahrungen (z. B. durch Praktika) einzigartige Voraussetzungen bietet.

 

Aufbau des Masterstudiengangs Musikwissenschaft (120 LP*)

* Ein Leistungspunkt (LP) entspricht 25-30 Zeitstunden Arbeitsaufwand zum Besuch sowie zur Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen.

Pflichtbereich (40 LP)

Modul I: Grundlagen der Musikwissenschaft (10 LP)
Modul X: Abschlussmodul (Masterarbeit, Verteidigung, Kolloquium; 30 LP)

Fachlicher Wahlpflichtbereich (Fachstudium, 70 LP)

Von den folgenden acht Modulen sind sechs nach eigener Wahl zu absolvieren:

Historische Musikwissenschaft
Modul II: Quellenstudien und Aufführungspraxis (10 LP)
Modul III: Analyse und Interpretation (10 LP)

Popular Music Studies
Modul IV: Geschichte und Industrie der populären Musik (10 LP)
Modul V: Populäre Musik als Gegenstand von Theoriebildung (10 LP)

Transkulturelle Musikwissenschaft und Historische Anthropologie der Musik
Modul VI: Transkulturelle Musikwissenschaft (10 LP)
Modul VII: Historische Anthropologie der Musik und musikalische Sozialforschung (10 LP)

Freie Wahl
Modul F I: Freie Wahl in Musikwissenschaft I (10 LP)
Modul F II: Freie Wahl in Musikwissenschaft II (10 LP)

In den Freie-Wahl-Modulen können Seminare aus den Modulen II–VII frei kombiniert werden, so dass eine entsprechende Spezialisierung in einzelnen Lehrgebieten möglich ist.

Vertiefung (10 LP)

Eigenständige Projekt- bzw. Praktikumsarbeit in den Bereichen Wissenschaft oder Musikwirtschaft/Kulturinstitutionen; es ist eines der beiden Module zu absolvieren:

Modul VIII: Vertiefung Wissenschaft (10 LP)
Modul IX: Vertiefung Musikwirtschaft und kulturelle Institutionen (10 LP)

Überfachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)

Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer (Achtung! Nur Master-Veranstaltungen zulässig!) oder zentraler Einrichtungen – z. B. Sprachenzentrum, Career Center – im Umfang von insgesamt 10 LP nach freier Wahl zu absolvieren (siehe ÜWP-Veranstaltungen im aktuellen Vorlesungsverzeichnis).

(Formulare, Nachweise und Informationen hier!)

 

Studien- und Prüfungsordnung

Die Modulbeschreibungen, den Studienverlaufsplan und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung:

Achtung! Beide Ordnungen gelten gemeinsam, wobei die Änderungsordnung 2017 nur die entsprechenden Seiten der Studien- und Prüfungsordnung 2014 ersetzt, während letztere ansonsten weiterhin gilt.

 

Notwendige Vorkenntnisse und Zugangsbedingungen

Der Masterstudiengang Musikwissenschaft ist ein konsekutiver Studiengang, d.h. er setzt nicht nur einen BA-Abschluss voraus, sondern auch Studienerfahrung im Fach Musikwissenschaft, also entsprechende Kurse oder musikbezogene wissenschaftliche Veranstaltungen im Umfang von mindestens 30 ECTS sowie zusätzlich mindestens 8 ECTS in Musiktheorie und außerdem eine musikwissenschaftliche Textproduktion (Haus- und/oder Abschlussarbeiten) im Umfang von mindestens 30 Seiten bzw. 60.000 Zeichen bzw. 8 ECTS. Genaueres ist den fachspezifischen Zugangsbedingungen zu entnehmen.

Nicht-muttersprachliche Bewerber*innen müssen außerdem Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Common European Framework of Reference for Languages oder ein Zertifikat Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber (TestDaF) mit einem TDN 3 score in allen vier Testteilen nachweisen.

 

Bewerbung

 

Adressen

 

Dokumente

 

Stand: 10/2024