Anmeldung von BA- und MA-Arbeiten im Fach Musikwissenschaft
Die nachfolgenden Hinweise dienen der ersten Orientierung im Vorfeld der Anmeldung von BA- oder MA-Arbeiten. Für weitere Informationen oder Sonderfälle fragen Sie bitte die Studienfachberater.
Termin
Es gibt keine Fristen; grundsätzlich können Sie zu jedem Termin die Abschlussarbeit anmelden.
BA-Studierende, die in einen Master-Studiengang wechseln wollen, sollten aber berücksichtigen: Eine Bewerbung ist oft nur zum Wintersemester möglich; meist müssen im Laufe des 1. Master-Semesters das Bachelor-Zeugnis noch nachgereicht werden. Deshalb sollte eine BA-Arbeit nicht später als Mai bis Anfang Juli angemeldet werden (danach vergehen 12 Wochen zum Schreiben, 8 Wochen für die Begutachtung, 2 Wochen für Ausfertigung des Zeugnisses).
Voraussetzungen für die Anmeldung
Anmelden kann sich:
- BA (Studienordnung 2014/2017 u. 2024): wer Modul I-VII abgeschlossen hat; außerdem nicht mehr als 30 LP (sowie die BA-Arbeit) offen hat (einschließlich Zweitfach)
- MA (Studienordnung 2014/2017 u. 2024): wer Modul I sowie vier Module aus dem Fachlichen Wahlpflichtbereich abgeschlossen hat
Betreuung der Arbeit
Die Abschlussarbeit wird grundsätzlich von zwei Personen begutachtet, der erste Gutachter ist zugleich der Betreuer/die Betreuerin der Arbeit.
Für die Betreuung gelten je nach Studienordnung unterschiedliche Regelungen:
- BA (Studienordnung 2014/2017 u. 2024), MA (Studienordnung 2014/2017 u. 2024): Eine habilitierte Person muss am Verfahren beteiligt sein, sie muss aber nicht als Betreuer fungieren.
Themen- und Betreuerfindung
Hier gibt es kein festgelegtes Verfahren. Das Thema der Arbeit wird vom Betreuer gestellt; in der Regel legen Betreuer und Absolvent es gemeinsam fest, nachdem die/der Studierende mit einem eigenen Themenvorschlag an den gewünschten Betreuer herangetreten ist (entweder in einer kurzen Mail oder in der Sprechstunde). Danach müssen Betreuer und Studierender das Thema entsprechend ausloten, einen (verbindlichen) Titel der Arbeit, Gliederung etc. zusammen erarbeiten; im MA-Studiengang meist außerdem in einem Kolloquium den Kommilitonen vorstellen (Äquivalenzregelungen sind möglich).
Wenn es Schwierigkeiten gibt, eine betreuende Person zu finden, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater.
Anmeldung
Zur Anmeldung müssen Sie im Prüfungsbüro ein Formular einreichen, das von der betreuenden Person und vom Studierenden zu unterschreiben ist.
Sie erhalten dann vom Prüfungsbüro eine Nachricht mit einem Abgabetermin.
Die Bearbeitungszeit beträgt im BA 12 Wochen, im MA 5 Monate (SO 2007) bzw. 20 Wochen (SO 2014) Wochen. Im MA muss die Arbeit vor den beiden Gutachtern verteidigt werden.