Humboldt-Universität zu Berlin - Musikwissenschaft

Bewerbung

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Erasmus-Bewerbung sowie zu aktuellen Fristen
Bei einer Bewerbung sind zwei Prozesse zu beachten: 
 
1. Bewerbung, Platzvergabe, Nominierung
 
Der Bewerbungszeitraum für das ganze folgende akademische Jahr läuft jährlich vom 01. November bis zum 31. Dezember. 
 
Bewerbungen für Aufenthalte im WiSe 25/26 oder SoSe 2026 können vom 01. November bis zum 31. Dezember 2024 über das Onlineportal MoveOn eingereicht werden. 
 
Nach Vergabe und Ihrer Annahme des Erasmus-Platzes erfolgt die Nominierung für den Aufenthalt durch die Erasmus-Koordination. Die Nominierungszeiträume für einen Aufenthalt im Wintersemester sind bei den Partneruniversitäten unterschiedlich im Zeitraum von März bis Juni verteilt (für das Sommersemester liegt der Zeitraum zwischen August und Oktober). Wir empfehlen, die individuellen Fristen der Gastuniversitäten frühzeitig zu recherchieren.
 
Nach erfolgreicher Nominierung ist noch eine eigenständige Anmeldung bei der Gastuni seitens der Studierenden erforderlich. 
 
2. Mobilitätszuschuss / Grant Agreements
 
Erasmus-Studierende können einen Mobilitätszuschuss von 400 bis 600 Euro pro Monat erhalten. Um diesen zu erhalten, werden etwa im Mai die Grant Agreements aus den bei MoveOn eingetragenen Bewerbungen erstellt. Bewerbungen für das Sommersemester müssen hier folgendes berücksichtigen: Grant Agreements werden nur einmal im akademischen Jahr verteilt und werden also für das Sommersemester ein Jahr im Voraus geschlossen. Zu spät eingetroffene Bewerbungen werden kein Stipendium mehr verteilt bekommen können.
 
Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen 
 
Informieren Sie sich auf den Seiten des International Office zu den Teilnahmevoraussetzungen für Erasmus.
 

Die folgenden Unterlagen müssen über das Portal MoveON eingereicht werden:

Motivationsschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Immatrikulationsbescheinigung
Aktueller Leistungsspielgel (AGNES-Ausdruck)
Bei Bewerbungen von Master-Studierenden: BA-Zeugnis und Studienbescheinigung
Sprachnachweis z. B. HU-Sprachzeugnis B2 oder gleichwertige Sprachnachweise für die Unterrichtssprache des Gastlandes (Bsp. Unicert II, TOEFL, Abiturzeugnis im Falle des belegten Leistungsfaches Französisch bei Frankreichaufenthalten).

Entsprechende Sprachtests können am Sprachenzentrum der HU absolviert werden. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Mehr Informationen über Sprachgutachten finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums

 

Aktuelle Erasmuspartnerschaften am Fachbereich Musikwissenschaft sind hier zu finden. Da finden Sie ebenfalls die jeweiligen erforderlichen Sprachkenntnissen.

 

Kann ich mich auf mehrere Austauschplätze bewerben?        

 

Im Bewerbungsportal können Sie bis zu drei Wunschuniversitäten angeben, inklusive Prioritäten. Wir prüfen die Bewerbungen und vergeben anschließend Angebote, die Sie akzeptieren können.

 

Wie viele Kurse/Credits muss ich im Ausland belegen?      

 

Alle Programmstudierenden müssen 30 ECTS-Punkte pro Semester erbringen. Diese bekommen sie für alle erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen.

 

Können Sprachnachweise nachgereicht werden?

Ja, sie müssen aber spätestens vor der Abreise vorgelegt werden.