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Informationen zur Zulassung für den BA Musik und Medien
Für den Zugang zum Studium sind folgende fachspezifische Kenntnisse
erforderlich:
- Kenntnis der musikalischen Notation (zumindest Lesefähigkeit) auf
Abiturniveau
- Interesse für Musik in ihrer gesamten Breite (von den Traditionen
der europäischen Musikgeschichte bis zu den Formen der gegenwärtigen
populären Musik) sowie
- musikgeschichtliche und musiktheoretische Grundkenntnisse auf
Gymnasialniveau
Form des Nachweises:
- Beleg von Kursen im Fach Musik in der Oberstufe bis zum
Abitur
Äquivalenzregelung:
- Konnte das Fach „Musik“ nicht bis zum Abitur belegt werden, besteht
die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Äquivalenzregelung zu stellen.
Als äquivalenter Nachweis gilt eine Bescheinigung über einen mindestens
dreijährigen Instrumental- oder Gesangsunterricht. Bitte legen Sie die
entsprechenden Nachweise Ihrem Antrag bei.
- Können die Kenntnisse auf diese Weise nicht nachgewiesen werden,
trifft das musikwissenschaftliche Seminar auf Antrag des
Studienbewerbers die Entscheidung über einen äquivalenten
Nachweis.