Humboldt-Universität zu Berlin - Musikwissenschaft

Informationen zur Zulassung für den BA Musik und Medien

Für den Zugang zum Studium sind folgende fachspezifische Kenntnisse erforderlich:

  • Kenntnis der musikalischen Notation (zumindest Lesefähigkeit) auf Abiturniveau
  • Interesse für Musik in ihrer gesamten Breite (von den Traditionen der europäischen Musikgeschichte bis zu den Formen der gegenwärtigen populären Musik) sowie
  • musikgeschichtliche und musiktheoretische Grundkenntnisse auf Gymnasialniveau

Form des Nachweises:

  • Beleg von Kursen im Fach Musik in der Oberstufe bis zum Abitur

Äquivalenzregelung:

  • Konnte das Fach „Musik“ nicht bis zum Abitur belegt werden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Äquivalenzregelung zu stellen. Als äquivalenter Nachweis gilt eine Bescheinigung über einen mindestens dreijährigen Instrumental- oder Gesangsunterricht. Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise Ihrem Antrag bei.
  • Können die Kenntnisse auf diese Weise nicht nachgewiesen werden, trifft das musikwissenschaftliche Seminar auf Antrag des Studienbewerbers die Entscheidung über einen äquivalenten Nachweis.